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Infos und Tipps 2009
Reisevertrag ist kündbar - wenn eine schlechtere Klasse angeboten wird
Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf geht hervor, dass ein Reisevertrag fristlos gekündigt werden darf, wenn dem Kunden bei Abflug statt der gebuchten Ersten Klasse nur die E-Class angeboten wird.
Wegen "nutzlos vertaner Urlaubszeit" steht laut Gerichtsentscheid dem Betroffenen eine Entschädigung zu. Dieser Bericht war der Zeitschrift NJW Rechtssprechungsreport zu entnehmen.
Bei dem Urteil wurde der Klage eines Touristen stattgegeben, der eine Urlaubsreise mit der First Comfort Class in die Karibik gebucht hatte. Die Gesellschaft wollte ihn in die Economy Class / Holzklasse verweisen. Der Kläger trat deshalb die Reise nicht an , sondern verlangte stattdessen die Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung. Das Gericht gab ihm in beiden Punkten Recht.