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Reisebüros müssen nicht über die Visumspflicht aufklären



Reisebüros müssen nicht über die Visumspflicht aufklären

Ein Reisebüro muss nicht über eine mögliche Vismuspflicht aufklären. Das ist die Aufgabe des Reiseveranstalters. Gibt es Kompliktionen, haftet dafür nicht das Reisebüro.

Denn es gilt nur als Reisevermittler und ist für die Beratung bei der Auswahl der Rise zuständig. So entschied das Landgericht Karlsruhe (Az: 9 S 558/07), berichtetedie von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift  "Reise Recht aktuell".

In dem Fall hatte die Klägerin eine Kreuzfahrt gebucht, konnte die Reise aber nicht antreten, weil ihr ein erforderliches Visum fehlte. Sie verlangte Schadenersatz vom Reisebüro und wies darauf hin, dass sie dort nicht auf die Visumspflicht hingewiesen worden sei und auch die Buchungsbestätigung keine Informationen dazu enthielten.

Das Landgericht bestätigte jedoch die Einschätzung des Amtsgerichts: Eine Pflichtverletzung seitens des Reisebüros liege nicht vor, weil der Reisevermittler nicht über Einreiseformalitäten wie Visumspflicht informieren müsse.

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