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Geld zurück bei ausgefallenem Landgang ?



Geld zurück bei ausgefallenem Landgang ?

Fällt bei einer Kreuzfahrt ein angekündigter Landgang aus, muss der Veranstalter den Reisenden unter Umständen einen Teil der Kosten erstatten. Das Münchner Amtsgericht gab mit einem am 20. April veröffentlichten Urteil Reisenden recht, die ein Viertel des Preises einer Ostseekreuzfahrt, knapp 600 Euro, zurückverlangt haben. Ihr Schiff hatte entgegen dem Versprechen des Reiseanbieters weder in Stockholm angelegt noch die Schären Inselgruppe durchquert.

Dadurch sei die Reise in erheblichem Umfang mangelhaft gewesen, teilte das Gericht mit. Da der Landgang in der schwedischen Hauptstadt 17 Stunden dauern sollte, hätten die Reisenden auf einen Höhepunkt ihrer achttägigen Kreuzfahrt verzichten müssen.

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