
Ob Sie in Ihr eigenes Ferienhaus in Spanien mit dem Auto fahren und die Anreise nicht in einem "Rutsch" absoliveren wollen , oder eine Spanien Rundreise mit dem Auto planen - gleichwohl - wir haben eine Reihe von Partnerfirmen, die Ihnen ein umfangreiches Angebot für Übernachtungsmöglichkeiten in Spanien, Spanien mit dem eigenen PKW, Anreise mit dem eigenen Auto nach Spanien, anbieten können. Geniessen Sie einen Urlaub in Spanien oder eine Kurz- oder Geschäftsreise doppelt, indem Sie schnell und unproblematisch Ihr Hotel für unterwegs online buchen
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Reisende, die im eigenen Auto unterwegs sind, sollten wissen, dass sie ggf. Dokumente vorzeigen müssen:
Autofahren ist in Spanien erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Das Fahren eines Mietwagens ist ab 21 Jahren gestattet. Viele Mietwagenfirmen verlangen eine Fahrpraxis von mindestens 1-2 Jahren nach Erhalt des Führerscheins. Denken Sie daran, dass Sie zum Mieten eines Autos eine Kreditkarte benötigen. Wir haben auch schon des öfteren die Erfahrung gemacht, dass Autovermieter erst Fahrern ab dem 25-ten Lebensjahr einen Leihwagen überlassen. Das liegt wohl im Ermessen des Einzelnen.
Die nötige Dokumentation zur Einreise in Spanien hängt vom jeweiligen Ursprungsland ab.
Bürger der EU, der Schweiz, aus Norwegen, Island und Liechtenstein: gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren können im Reisepass ihres Vaters, ihrer Mutter oder ihres gesetzlichen Vertreters geführt werden, wenn diese dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen und mit denselben reisen. Alleinreisende Minderjährige mit Personalausweis müssen zusätzlich eine elterliche Erlaubnis mitführen
Führerschein: siehe obigen Abschnitt: Welche Papiere sind in Spanien zum Führen eines Autos nötig?

Versicherung:
Bürger aus EU-Ländern, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra und Kroatien benötigen nur ihren Versicherungsschein und einen Zahlungsbeleg, der die Gültigkeit bestätigt.
Bürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Israel, Iran, Marokko, Moldawien, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Tunesien, Türkei und Ukraine benötigen eine grüne Versicherungskarte, das internationale Haftpflichtzertifikat.
Bürger aus anderen Ländern als den oben angeführten müssen eine Grenzversicherung abschließen (zeitlich begrenzte obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge).
Da sich diese Vorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen. Auch der ADAC oder der spanische RACE können Ihnen diese Auskünfte erteilen.

In Spanien ist ein Segel- bzw. Sportbootführerschein notwendig, wenn Sie ein Segelboot von mehr als 5 Metern Länge oder ein Motorboot von mehr als 4 Metern Länge und einem mehr als 10 Kilowatt starken Motor führen möchten.
Wenn Sie in Ihrem eigenen Boot unterwegs sind, müssen Sie bei der Hafeneinfahrt die entsprechenden Papiere vorzeigen, die Ihre Eignerschaft gemäß Meldeland und Flagge sowie einen gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer Haftpflicht-Versicherungssumme von mindestens 150.000 Euro nachweisen. Sollten die Behörden das Vorhandensein an Bord von die Meeressicherheit oder die Umwelt gefährdenden Elementen feststellen, kann Ihnen das Ankern sowie die Hafenein- und Ausfahrt untersagt werden.

Haustiere: Sie können Ihren Hund oder Ihre Katze mitnehmen, wenn Sie die erforderlichen Impfausweise und den Europapass Ihres Haustieres vorweisen können. Mittlerweile gibt es Schutzimpfungen, die 3 Jahre Gültigkeit haben. Bis vor kurzem mussten Hunde und Katzen noch jährliche , aktuelle Impfungen nachweisen können. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Tierarzt oder ggfs. auch bei Ihrem Konsulat oder der Botschaft!